Nürnberg, den 12.12.2000
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Behandlung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2000 stelle ich folgende
ANTRÄGE:
- Die Neuausweisung von Wohngebieten in Neunhof Süd und West wird aufgehoben.
- Die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes westlich der Volkacher Straße in Großgründlach wird aufgehoben.
- Die Ausweisung eines Gewebegebietes in Bislohe, östlich der Wiesbadener Straße, wird aufgehoben.
- Die Neuausweisung eines Wohngebietes in Höfles Ost wird aufgehoben.
- Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zwischen Erlanger Straße, Marienbergstraße und Sylter Straße wird aufgehoben.
- Die Fläche südlich der Schleswiger Straße zwischen Lerchenstraße und Berufsbildungswerk wird als Bereich für Grünflächenentwicklung ausgewiesen.
- Der Wetzendorfer Landgraben zwischen Wetzendorfer Straße und Stadtgranze wird renaturiert. Dazu wird ausreichend Grünfläche beiderseits des Gewässers freigehalten.
- Das Grundstück an der Bucher Straße / südlich Zeisigweg wird als Grünfläche ausgewiesen (Westentaschenpark")
- Die sog. Neue Wetzendorfer Straße" zwischen Nordwestring und Ringbahn wird nicht dargestellt.
- Eine Erweiterung des Gewerbegebietes Hahnenbalz in Richtung Süden auf Kosten des Bannwaldes wird nicht weiter verfolgt.
- Die sog. Ostspange" zwischen äußerer Bayreuther Straße und Flughafenstraße wird nicht dargestellt.
- Die Ringbahntrasse zwischen Nordostbahnhof und Ostbahnhof wird weiterhin als Bahnanlage dargestellt, die Freiraumverbindung wird dabei südlich der Eichendorffstraße verlängert bis zur Einmündung der Trasse in die Bahnlinie Nürnberg-Hersbruck r.P.
- Der Streuobstwiesenbestand zwischen Spitalhof und Eichendorffstraße wird erhalten und als Grünfläche dargestellt. Die Anwesen des Spitalhofes werden unter Ensembleschutz gestellt.
- Die als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche nördlich der Lenkersheimer Straße in Höfen wird als Grünfläche/Sportplätze dargestellt.
- Die als Sonderbaufläche dargestellte Fläche zwischen Großmarkt, Ringbahn und Zuckermandelweg wird als Grünfläche dargestellt.
- Der nordwestliche und südwestliche Bebauungsrand des alten Ortskerns von Höfen erhält eine Ortsrandbegrünung.
- Die Fläche zwischen alter und neuer Rothenburger Straße westlich der Ringbahn wird bis zum Rand der bestehenden Bebauung als Grünfläche dargestellt.
- Die Darstellung als landwirtschaftliche Fläche in Großreuth b.S. wird vergrößert bis zur Ringbahn und zur gekennzeichneten Freiraumverbindung im Nordwesten.
- Der als gewerbliche Fläche dargestellte Bereich zwischen Bibertbahn und Kanal wird als Grünfläche dargestellt.
- Das Rednitztal nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ansbach wird als Grünfläche dargestellt.
- In Gibitzenhof werden die Flächen nördlich und südlich von Conradystraße und Winter-Günther-Straße, welche derzeit Grünflächen, Wald oder Sportplätze sind, in dieser Bestimmung gelassen.
- Das als Sonderbaufläche ausgewiesene Gebiet östlich des Silberbucks wird als Grünfläche dargestellt.
- Das Waldgebiet südöstlich der Grundigwerke bis zu Ringbahn bleibt erhalten.
- Die Fläche zwischen Stephanstraße, Kupferstraße, Peterstraße und Pfründnerstraße in Gleißhammer wird als Grünfläche ausgewiesen.
- Das als Wohnbaufläche gekennzeichnete Gebiet nördlich der Ostendstraße/östlich der Heinemannstraße wird als Grünfläche gekennzeichnet.
- Das Gebiet südlich und östlich der Eslarner Straße zwischen Laufamholzstraße und Bahntrasse bleibt als Grünfläche erhalten.
- Das als Sonderbaufläche mit Schwerpunkt Dienstleistung dargestellt Gebiet westlich der Hans-Kalb-Straße / Südlich der Regensburgerstraße bleibt als Waldfläche erhalten
- Das als Gewerbefläche dargestellte Gebiet südlich der Wiener Straße bleibt als Waldfläche erhalten.
- Die Waldflächen südlich und nördlich der Mainstraße bleiben erhalten.
- Die bestehenden Grünflächen/landwirtschaftlichen Flächen zwischen Motterstraße und Hinterhofstraße in Eibach bleiben erhalten.
- Die Verlängerung der Wiener Straße durch die Walter Flex-Siedlung zur Reichelsdorfer Hauptstraße wird aus dem FNP herausgenommen.
- Die Verlängerung des Frankenschnellwegs/B 2 neu ab Wiener Straße bis zur Stadtgrenze wird aus dem FNP herausgenommen.
- Die Erweiterung der Wohnbaufläche in Mühlhof Richtung Krottenbach wird nicht dargestellt.
- In Altenfurt bleibt die Waldfläche zwischen Raudenter, Oelser und Wohlauer Straße erhalten.
- Das Moorenbrunnfeld zwischen Oelser und Gleiwitzer Straße bleibt in seinem derzeitigen Bestand erhalten und wird als Grünfläche dargestellt.
- In Neukatzwang bleibt die Wald- und Grünfläche zwischen Kanal und der Straße Am Kreuzberg" im bestehenden Umfang erhalten.
- Die geplante Wohnbaufläche in Herpersdorf Süd/Eichenlöhlein erhält einen um jeweils ca. 5m vergrößerten Abstand zu dem diese durchquerenden Wassergraben. Darstellung als Grünfläche.
- Die geplante Wohnbaufläche in Herpersdorf Süd wird um die Hälfte zurückgenommen. Darstellung dieser Fläche Richtung Kornburg als landwirtschaftliche Fkäche.
- Die Flächen westlich der Seckendorfstraße in Kornburg werden als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
BEGRÜNDUNGEN:
Erfolgen mündlich.
Mit freundlichen Grüßen,
(Stephan Grosse-Grollmann, Stadtrat)