Nürnberg, den 12.12.2000

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Behandlung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2000 stelle ich folgende

ANTRÄGE:

  1. Die Neuausweisung von Wohngebieten in Neunhof Süd und West wird aufgehoben.
  2. Die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes westlich der Volkacher Straße in Großgründlach wird aufgehoben.
  3. Die Ausweisung eines Gewebegebietes in Bislohe, östlich der Wiesbadener Straße, wird aufgehoben.
  4. Die Neuausweisung eines Wohngebietes in Höfles Ost wird aufgehoben.
  5. Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zwischen Erlanger Straße, Marienbergstraße und Sylter Straße wird aufgehoben.
  6. Die Fläche südlich der Schleswiger Straße zwischen Lerchenstraße und Berufsbildungswerk wird als Bereich für Grünflächenentwicklung ausgewiesen.
  7. Der Wetzendorfer Landgraben zwischen Wetzendorfer Straße und Stadtgranze wird renaturiert. Dazu wird ausreichend Grünfläche beiderseits des Gewässers freigehalten.
  8. Das Grundstück an der Bucher Straße / südlich Zeisigweg wird als Grünfläche ausgewiesen („Westentaschenpark")
  9. Die sog. „Neue Wetzendorfer Straße" zwischen Nordwestring und Ringbahn wird nicht dargestellt.
  10. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes Hahnenbalz in Richtung Süden auf Kosten des Bannwaldes wird nicht weiter verfolgt.
  11. Die sog. „Ostspange" zwischen äußerer Bayreuther Straße und Flughafenstraße wird nicht dargestellt.
  12. Die Ringbahntrasse zwischen Nordostbahnhof und Ostbahnhof wird weiterhin als Bahnanlage dargestellt, die Freiraumverbindung wird dabei südlich der Eichendorffstraße verlängert bis zur Einmündung der Trasse in die Bahnlinie Nürnberg-Hersbruck r.P.
  13. Der Streuobstwiesenbestand zwischen Spitalhof und Eichendorffstraße wird erhalten und als Grünfläche dargestellt. Die Anwesen des Spitalhofes werden unter Ensembleschutz gestellt.
  14. Die als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche nördlich der Lenkersheimer Straße in Höfen wird als Grünfläche/Sportplätze dargestellt.
  15. Die als Sonderbaufläche dargestellte Fläche zwischen Großmarkt, Ringbahn und Zuckermandelweg wird als Grünfläche dargestellt.
  16. Der nordwestliche und südwestliche Bebauungsrand des alten Ortskerns von Höfen erhält eine Ortsrandbegrünung.
  17. Die Fläche zwischen alter und neuer Rothenburger Straße westlich der Ringbahn wird bis zum Rand der bestehenden Bebauung als Grünfläche dargestellt.
  18. Die Darstellung als landwirtschaftliche Fläche in Großreuth b.S. wird vergrößert bis zur Ringbahn und zur gekennzeichneten Freiraumverbindung im Nordwesten.
  19. Der als gewerbliche Fläche dargestellte Bereich zwischen Bibertbahn und Kanal wird als Grünfläche dargestellt.
  20. Das Rednitztal nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ansbach wird als Grünfläche dargestellt.
  21. In Gibitzenhof werden die Flächen nördlich und südlich von Conradystraße und Winter-Günther-Straße, welche derzeit Grünflächen, Wald oder Sportplätze sind, in dieser Bestimmung gelassen.
  22. Das als Sonderbaufläche ausgewiesene Gebiet östlich des Silberbucks wird als Grünfläche dargestellt.
  23. Das Waldgebiet südöstlich der Grundigwerke bis zu Ringbahn bleibt erhalten.
  24. Die Fläche zwischen Stephanstraße, Kupferstraße, Peterstraße und Pfründnerstraße in Gleißhammer wird als Grünfläche ausgewiesen.
  25. Das als Wohnbaufläche gekennzeichnete Gebiet nördlich der Ostendstraße/östlich der Heinemannstraße wird als Grünfläche gekennzeichnet.
  26. Das Gebiet südlich und östlich der Eslarner Straße zwischen Laufamholzstraße und Bahntrasse bleibt als Grünfläche erhalten.
  27. Das als Sonderbaufläche mit Schwerpunkt Dienstleistung dargestellt Gebiet westlich der Hans-Kalb-Straße / Südlich der Regensburgerstraße bleibt als Waldfläche erhalten
  28. Das als Gewerbefläche dargestellte Gebiet südlich der Wiener Straße bleibt als Waldfläche erhalten.
  29. Die Waldflächen südlich und nördlich der Mainstraße bleiben erhalten.
  30. Die bestehenden Grünflächen/landwirtschaftlichen Flächen zwischen Motterstraße und Hinterhofstraße in Eibach bleiben erhalten.
  31. Die Verlängerung der Wiener Straße durch die Walter Flex-Siedlung zur Reichelsdorfer Hauptstraße wird aus dem FNP herausgenommen.
  32. Die Verlängerung des Frankenschnellwegs/B 2 neu ab Wiener Straße bis zur Stadtgrenze wird aus dem FNP herausgenommen.
  33. Die Erweiterung der Wohnbaufläche in Mühlhof Richtung Krottenbach wird nicht dargestellt.
  34. In Altenfurt bleibt die Waldfläche zwischen Raudenter, Oelser und Wohlauer Straße erhalten.
  35. Das Moorenbrunnfeld zwischen Oelser und Gleiwitzer Straße bleibt in seinem derzeitigen Bestand erhalten und wird als Grünfläche dargestellt.
  36. In Neukatzwang bleibt die Wald- und Grünfläche zwischen Kanal und der Straße „Am Kreuzberg" im bestehenden Umfang erhalten.
  37. Die geplante Wohnbaufläche in Herpersdorf Süd/Eichenlöhlein erhält einen um jeweils ca. 5m vergrößerten Abstand zu dem diese durchquerenden Wassergraben. Darstellung als Grünfläche.
  38. Die geplante Wohnbaufläche in Herpersdorf Süd wird um die Hälfte zurückgenommen. Darstellung dieser Fläche Richtung Kornburg als landwirtschaftliche Fkäche.
  39. Die Flächen westlich der Seckendorfstraße in Kornburg werden als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

    BEGRÜNDUNGEN:

    Erfolgen mündlich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    (Stephan Grosse-Grollmann, Stadtrat)